Star-Anwalt Gernot Lehr, Experte für das Presserecht, informierte in der Mai-Themenrunde des Presseclubs Mainz über die Pressefreiheit und den effektiven Persönlichkeitsschutz, was für ihn kein Widerspruch sein muss.
Fotos: Jörg Henkel/hbz
Die Veranstaltung fand im Gebäude der Verlagsgruppe Rhein Main statt. In der "Allgemeinen Zeitung Mainz" erschien dieser Kurzbericht:
Nachgefragt bei Gernot Lehr
Welche Fehler machen Journalisten in puncto Persönlichkeitsrechte am häufigsten?
Lehr: In Fällen der Verdachtsberichterstattungen fehlt es häufig an der notwendigen Offenheit und Distanz der Darstellung des Verdachts, so dass eine vorverurteilende Pranger-Wirkung
eintritt.
Wenn augenscheinlich eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes gegenüber dem Vorstand/der Geschäftsführung eines Unternehmens vorliegt, was ist der wichtigste
Schritt, der eingeleitet werden sollte?
Lehr: Interne professionelle Prüfung des Sachverhalts und dann sehr schnelle Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs, der entlastende Wirkung hat.
Staatsanwaltschaften brechen bisweilen die Grenzen des Persönlichkeitsrechtes. Wie kann dagegen vorgegangen werden?
Lehr: Sofortige Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft – mit der Aufforderung zur Korrektur, anderenfalls Eilantrag bei dem zuständigen Verwaltungsgericht auf Unterlassung der
persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerung. Bei massiven Verletzungen können zusätzlich Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. hjb