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Der „Präsidentenanwalt“ zu Gast im Presseclub

Diejenigen, die mit Fragen des Presserechts zu tun haben oder sich dafür interessieren, kennen diesen Namen nur zu gut: Gernot Lehr. In den Medien wird er auch gerne als „Präsidentenanwalt“ bezeichnet. Denn der 60-Jährige hat Ex-Bundespräsident Johannes Rau in der „Düsseldorfer Flugaffäre“ vertreten und ebenso einen von Raus Nachfolgern; Christian Wulff in dessen „Kreditaffäre“. Damit nicht genug: Für die früheren Bundestagspräsidenten Rita Süssmuth und Wolfgang Thierse, die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und für Kurt Beck, den Ex-Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, nahm er Mandate in Sachen Persönlichkeitsrecht an. Auch das ZDF suchte Kontakt zu ihm im Fall Böhmermann/Erdoğan.
Der Juve-Presseverlag verlieh ihm die Auszeichnung „führender Anwalt im Presserecht“. Wer ihn referieren hört (auch jenseits der Vorlesungen für Medienrecht an der Uni Bonn), merkt schnell, welch großen Erfahrungsschatz dieser Mann besitzt.
Oft wird von der „Kollisionslage“ zwischen der Presse-, Rundfunk- und Meinungsfreiheit einerseits und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Grundgesetz-Artikel 2) andererseits gesprochen. Juristischer ausgedrückt: der vermeintliche Widerspruch zwischen den GG-Artikeln 5 (Recht der freien Meinungsäußerung), Absatz 2, gegenüber GG Art. 2 Abs. 1 – in Verbindung mit GG Art. 1 (Schutz der Menschenwürde), Abs. 1.
Gernot Lehr vertritt die Meinung, die gleichzeitig Überschrift für diese Mai-Themenrunde des Presseclubs Mainz ist: Pressefreiheit und effektiver Persönlichkeitsschutz muss kein Widerspruch sein.
Weil ein Teil unserer Mitglieder an den üblichen Abendterminen noch Redaktionsarbeit leisten muss, probieren wir dieses Mal ein „Mittagsformat“ aus.

Foto: © Jörg Henkel/hbz
Foto: © Jörg Henkel/hbz
Foto: © Jörg Henkel/hbz
Foto: © Jörg Henkel/hbz

Star-Anwalt Gernot Lehr, Experte für das Presserecht, informierte in der Mai-Themenrunde des Presseclubs Mainz über die Pressefreiheit und den effektiven Persönlichkeitsschutz, was für ihn kein Widerspruch sein muss. 

Fotos: Jörg Henkel/hbz

 

Die Veranstaltung fand im Gebäude der Verlagsgruppe Rhein Main statt. In der "Allgemeinen Zeitung Mainz" erschien dieser Kurzbericht:


 

Nachgefragt bei Gernot Lehr

Welche Fehler machen Journalisten in puncto Persönlichkeitsrechte am häufigsten?
Lehr: In Fällen der Verdachtsberichterstattungen fehlt es häufig an der notwendigen Offenheit und Distanz der Darstellung des Verdachts, so dass eine vorverurteilende Pranger-Wirkung eintritt.
 
Wenn augenscheinlich eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes gegenüber dem Vorstand/der Geschäftsführung eines Unternehmens vorliegt, was ist der wichtigste Schritt, der eingeleitet werden sollte?
Lehr: Interne professionelle Prüfung des Sachverhalts und dann sehr schnelle Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs, der entlastende Wirkung hat.
 
Staatsanwaltschaften brechen bisweilen die Grenzen des Persönlichkeitsrechtes. Wie kann dagegen vorgegangen werden?
Lehr: Sofortige Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft – mit der Aufforderung zur Korrektur, anderenfalls Eilantrag bei dem zuständigen Verwaltungsgericht auf Unterlassung der persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerung. Bei massiven Verletzungen können zusätzlich Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden.   hjb

 

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Bericht in der Allgemeinen Zeitung Mainz vom 18.05.2017
AZBerichtLehr18517.pdf
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tagPlaceholderTags: berichte, themenrunden, 2017, Mittags

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