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Fotos: Jörg Henkel/hbz
Die Veranstaltung fand im Gebäude der Verlagsgruppe Rhein Main statt. In der "Allgemeinen Zeitung Mainz" erschien dieser Kurzbericht:
    Nachgefragt bei Gernot Lehr
    
    Welche Fehler machen Journalisten in puncto Persönlichkeitsrechte am häufigsten?
    Lehr: In Fällen der Verdachtsberichterstattungen fehlt es häufig an der notwendigen Offenheit und Distanz der Darstellung des Verdachts, so dass eine vorverurteilende Pranger-Wirkung
    eintritt.
     
    Wenn augenscheinlich eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes gegenüber dem Vorstand/der Geschäftsführung eines Unternehmens vorliegt, was ist der wichtigste
    Schritt, der eingeleitet werden sollte?
    Lehr: Interne professionelle Prüfung des Sachverhalts und dann sehr schnelle Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs, der entlastende Wirkung hat.
     
    Staatsanwaltschaften brechen bisweilen die Grenzen des Persönlichkeitsrechtes. Wie kann dagegen vorgegangen werden?
    Lehr: Sofortige Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft – mit der Aufforderung zur Korrektur, anderenfalls Eilantrag bei dem zuständigen Verwaltungsgericht auf Unterlassung der
    persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerung. Bei massiven Verletzungen können zusätzlich Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden.   hjb





